Stellungnahme FDP.Die Liberalen Luzern zur Steuergesetzrevision 2025

Die Steuerstrategie des Kantons ist ein Erfolgsmodell und hat sich ausbezahlt. Mit der vorliegenden Steuergesetzrevision verfolgen wir den eingeschlagenen Weg folgerichtig weiter. Die FDP.Die Liberalen Luzern begrüsst deshalb die vorgelegte Steuergesetzrevision 2025 grösstenteils. Viele von der FDP seit langem geforderten Massnahmen werden umgesetzt, leider nur teilweise. Mit der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF hat der Kanton Luzern an Standortattraktivität eingebüsst, weiterer Verlust an Standortattraktivität für die Wirtschaft droht mit der OECD-Mindestbesteuerung. Dem allem wird nun teilweise entgegengewirkt. Kritisch beurteilt die FDP jedoch, dass mehrere Massnahmen etappiert oder gar nicht umgesetzt werden. 

Weniger befriedigend sind die Massnahmen, die der Abwanderung von vermögenden Privatpersonen entgegenwirken sollen. Die Massnahmen bei den tiefen Einkommen unterstützen den Grundsatz der FDP, dass sich Arbeit lohnen soll. Als Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf begrüsst die FDP die Erhöhung des Kinderabzuges und die Erhöhung des Abzuges für die Drittbetreuung von Kindern. 

Die FDP.Die Liberalen Luzern steht ein für eine konkurrenzfähige Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen. Ziel ist, die Abwanderung von guten Steuerzahlenden zu verhindern. Daraus ergeben sich die folgenden strategischen Absichten für die Gestaltung der Steuergesetzrevision 2025: 

  • Korrigieren der Nachteile, die sich der Kanton Luzern bei der Anschlussgesetzgebung der STAF eingehandelt hat 

  • Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung ohne Verlust der Standortattraktivität 

  • Sicherstellen, dass sich auch mit niedrigeren Einkommen die Arbeit weiterhin lohnt 

  • Unterstützen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 

  • Stoppen der Abwanderung von vermögenden Privatpersonen in Nachbarskantone 

Massnahmen bei der Besteuerung von Privatpersonen 

Die Entlastung von tiefen Einkommen mit einem degressiven Sozialabzug ist richtig. Für die FDP ist klar: Arbeit muss sich lohnen. Mit den vorgeschlagenen Korrekturen werden Fehlanreize behoben. Wer arbeitet, soll mehr verfügbares Einkommen haben als Sozialhilfeempfangende. Zur Erreichung dieses Ziels ist die vorgeschlagene Massnahme mit dem degressiven Abzug für niedrige Einkommen richtig und wichtig. 

Die FDP unterstützt die vorgesehen Anpassungen bei den Kinderabzügen und den Abzügen der Kosten für die Drittbetreuung von Kindern. Damit schafft der Kanton Luzern Rahmenbedingungen für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ein wichtiges Anliegen der FDP. Insbesondere angesichts des anhaltenden Arbeitskräftemangels wird mit diesen Entlastungen ein wichtiges Zeichen gesetzt. 

Mit den vorgeschlagenen Entlastungen bei den Kapitalleistungen aus Vorsorge gewinnt der Kanton Luzern stark an Attraktivität für vermögende Personen im dritten Lebensabschnitt. Diese Massnahmen begrüsst die FDP sehr. Eine Annäherung an die Nachbarskantone ist richtig. Die FDP könnte sich vorstellen, auf den weiteren für 2028 vorgesehenen Entlastungsschritt zugunsten einer Massnahme bei den Vermögenssteuern zu verzichten.  

Bei den Vermögenssteuern sieht die FDP nach wie vor Handlungsbedarf. Die Abwanderung von vermögenden Privatpersonen in die Nachbarskantone ist eine Tatsache und hält an. Der Verlust von potenten Steuerzahlenden kann nur gestoppt werden, wenn sich die Vermögensbesteuerung dem Niveau der Nachbarskantone annähert. Die Steuergesetzrevision 2025 sieht bei der Vermögensbesteuerung keine Massnahmen vor, dies erachtet die FDP als falsch. 

Massnahmen bei der Unternehmensbesteuerung 

Die Senkung der Kapitalsteuern ist wichtig und richtig. Die FDP unterstützt ausdrücklich die Haltung des Regierungsrates, dass die Kapitalsteuer auf das Niveau der Nachbarkantone angeglichen wird. Die FDP bedauert, dass die Senkung in zwei Etappen erfolgen soll. Wichtig ist jedoch, dass die Senkung verbindlich erfolgen soll. Planbarkeit ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. 

Gleichermassen unterstützt die FDP die vorgeschlagene Patentbox-Ermässigung. Auch damit wird auf das Niveau der Nachbarskantone angeglichen. Der durch die Anschlussgesetzgebung der Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF eingehandelte Standortnachteil wird damit korrigiert. Die FDP bedauert, dass der Abzug für Forschung und Entwicklung nicht eingeführt wird. Hier bleiben Luzerner Unternehmen mit einem hohen Forschungsanteil benachteiligt gegenüber Unternehmen aus den Nachbarskantonen. Immerhin wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um diese Massnahme später per Verordnung einzuführen. Die FDP fordert weiterhin die Angleichung an die Nachbarskantone mit einem Abzug von 50% und die schnellstmögliche Umsetzung. 

Zustimmend nimmt die FDP zur Kenntnis, dass (analog zum Bundesrecht) nun auch auf kantonaler Ebene Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, auf kantonaler Ebene steuerlich abgezogen werden können. 

Die FDP nimmt die skizzierten Vorschläge des Regierungsrates zur Abfederung der Folgen der Umsetzung OECD-Mindestbesteuerung zur Kenntnis. Die genannten Ansätze werden als tauglich beurteilt. Insbesondere die geplanten (und im Entwurf des Richtplanes erkennbaren) Massnahmen zur Sicherung von verfügbarem Bauland für Unternehmen sind richtig und notwendig. Ebenso wichtig sind griffige Massnahmen um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Massnahmenpaket ist jedoch noch nicht ausgearbeitet, die FDP behält sich eine abschliessende Beurteilung vor, sobald die konkreten Massnahmen vorliegen. Die dafür vorgesehene Summe von 8 Mio. Fr. erachtet die FDP jedoch zu knapp angesichts der Tatsache, dass nach der aktuellen Schätzung die Wirtschaft mit ca. 55 Mio. Fr. zusätzlich belastet wird.   

Beteiligung der Einwohnergemeinden an den Mehrerträgen der OECD-Mindestbesteuerung 

Bei den Gemeinden wird ein Ertragsausfall von rund 62 Mio. Fr. prognostiziert, ab 2028 weitere 23 Mio. Fr. Die Ertragsausfälle bei den Gemeinden werden nur teilweise mit einer fixen Beteiligung von 23.5 Mio. Fr. an den Mehrerträgen der OECD-Mindestbesteuerung kompensiert. Die Ausfälle werden bei einigen Gemeinden zu einer grossen Herausforderung. Die geplante Aufteilung der Mehrerträge zu je 50% auf den Kanton und die Gemeinden kann die FDP nachvollziehen. 

Zusammenfassende Beurteilung 

Die FDP.Die Liberalen Luzern halten fest, dass die vorgelegte Botschaft zur Steuergesetzrevision 2025 grösstenteils begrüsst wird. Dies, obwohl die vorgelegte Steuergesetzrevision 2025 aufgrund der Vernehmlassung in einigen Punkten verschlechtert wurde. Die Standortattraktivität bezüglich Besteuerung muss weiter verbessert werden, hier werden wichtige Schritte vorgeschlagen, die insgesamt aber noch nicht genügen. Insbesondere kann die Abwanderung von vermögenden Privatpersonen nicht gestoppt werden, und für zukunftsträchtige Firmen mit einem hohen Anteil von Forschung und Entwicklung bleibt der Kanton Luzern unattraktiver als die umliegenden Kantone. Hier sieht die FDP weiterhin Handlungsbedarf.